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Kündigung wegen Strafanzeige

Kündigung wegen Strafanzeige

  • 21. Dezember 2016

Eine Mieterin lagerte Gegenstände vor ihrem Kellerabteil. Als der Vermieter sie bat, diese zu entfernen, kam sie dem nur teilweise nach. Der Vermieter nahm die Sache daher selbst in die Hand und lies die Gegenstände entfernen. Die Mieterin erstattete Strafanzeige, weswegen der Vermieter ihr nun kündigte. Da die Mieterin sich dennoch weigerte auszuziehen, klagte der Vermieter auf Räumung.

Das Gericht wies die Klage ab, da die Kündigung nicht rechtmäßig sei. Ein Kündigungsgrund bestehe nicht, wenn ein Anzeigeerstatter wahre oder seiner Ansicht nach wahre Tatsachen zum Anlass für eine berechtigte Strafanzeige nimmt. Die Mieterin habe nach sorgfältiger Prüfung davon ausgehen dürfen, dass ihre Sachen vom Vermieter oder zumindest auf seine Veranlassung hin entfernt worden seien. Eine Strafanzeige zur Wahrung ihrer Interessen war daher völlig zulässig und könne nicht Grund für eine Kündigung sein.

Amtsgericht München, Urteil vom 24.02.2016 – 424 C 21138/15

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