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  • 23. Mai 2015

Die Klägerin ist ein kleines Fotounternehmen, das sich durch ein Angebot der beklagten Gemeinde ungerecht behandelt fühlt. Die Gemeinde bot nämlich kostenlose Passbilder beim Ausstellen von Ausweispapieren an. Die Klägerin verlangt nun Unterlassung.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Beklagte werde nicht wirtschaftlich tätig, sondern verwirkliche lediglich ihre Aufgaben als Verwaltungsbehörde. Der Akt des Ausstellens von Ausweispapieren sei nämlich nicht losgelöst vom Fertigen der dafür erforderlichen Passbilder denkbar.

Die Berufung wurde allerdings zugelassen.

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.05.2015 – 1 K 94/14

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