Keine Salafisten bei der Bundeswehr
- 20. Mai 2015
Die Entlassung eines ehemaligen Zeitsoldaten aus der Bundeswehr ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zulässig, wenn dieser der salafistischen Szene zuzuordnen sei. Damit bestätigte das OVG die Entscheidung der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Aachen.
Nach Ansicht des OVG komme dem Gericht nur eine eingeschränkte Prüfungskompetenz zu. In erster Linie sei es Entscheidung des Dienstherren, inwiefern ein Soldat für den Einsatz bei der Bundeswehr geeignet sei. Maßgeblich sei Außerdem, dass der Kläger nicht Darlegen konnte, sein Dienstherr habe seine Kompetenzen überschritten.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015 – 1 A 807/15