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Jobcenter zahlt Schulbücher

Jobcenter zahlt Schulbücher

  • 27. April 2016

Zwei Gymnasiasten aus Niedersachsen mussten Schulbücher zum Preis von 235,45 € pro Schüler erwerben. Da sie diese jedoch vom Hartz IV ihrer Eltern bezahlen konnten, beantragte man beim Jobcenter die Erstattung der Kosten. Das Jobcenter sagte jedoch nur eine Erstattung von 100,- € zu. Dies sei des normale Schulbedarfspaket. Alle darüber hinausgehenden Kosten hätten die Eltern von der Grundsicherung selbst zu erstatten.

Das Sozialgericht gab den Schülern Recht. Schon das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Staat alle „Befähigungskosten“ von schulpflichtigen Kindern aus Hartz-IV-Familien zu tragen habe. Die Schulbücher seien auch unbedingt nötig, um den Kindern die beste Ausbildung zu garantieren. Ein Schulbesuch ohne die erforderlichen Bücher sei sinnlos. Schlussendlich war das Gericht der Meinung, die Schulbücher von der Grundsicherung zu zahlen, sei unrealistisch. Laut Jobcenter sei hier nämlich lediglich ein Betrag von 1,39 € monatlich vorgesehen. Weiterhin bestehe die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Kinder mit anderen Schülern aus „reicheren“ Familien.

Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 22.12.2015 – S 37 AS 1175/15

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