Im Schatten der Bäume
- 15. Juli 2015
Jüngst beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ab wann die Verschattung eines Grundstücks durch die Bäume des Nachbarn für einen Beseitigungsanspruch ausreichend ist.
Grundsätzlich setzt ein Anspruch nach § 1004 BGB voraus, dass das Eigentum des Klägers beeinträchtigt wird. Dieser Anspruch korrespondiert allerdings mit dem Eigentumsrecht des Nachbarn, der mit seinem Eigentum ebenfalls tun und lassen kann, was er möchte. Zwar können nach § 906 II Satz 1 BGB auch bestimmte, das Eigentum beeinträchtigende, Maßnahmen abgewehrt werden, dazu zählt der Entzug von „Licht“ (bereits seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts) allerdings nicht. Weiterhin wurden die baurechtlichen Grundsätze zum Abstand eingehalten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 229/14