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Hinsetzen!

Hinsetzen!

  • 5. Oktober 2015

Eine Frage, die schon die ein oder andere Ehekrise hervorgerufen hat, landete jüngst vor Gericht: Muss Mann sich beim kleinen Geschäft hinsetzen?

Ein Vermieter behielt die Kaution ein, da er Urinspritzer um die Toilette seines Mieters fand. Der Mieter klagte daraufhin vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters. Demnach dürfe der Mieter selbst entscheiden, wie er sein Geschäft verrichten möchte. Das Urinieren im Stehen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter hätte auf empfindlichen Boden hinweisen müssen.

Der Vermieter legte gegen dieses Urteil Berufung ein, eine Entscheidung des Landgerichts steht allerdings noch aus.

AG Düsseldorf, 20.01.2015 – 42 C 10583/14

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