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Hausfrieden

Hausfrieden

  • 20. Mai 2016

Ein schönes Beispiel für harmonische Nachbarschaft ist dieses sicher nicht: Eine Mieterin beleidigt ihre Nachbarn, wirft Gegenstände auf deren Terrasse und verursacht permanent Lärm. Das Gericht hatte nun die Frage zu beantworten, ob die anderen Mieter sich das bieten lassen müssen.

Die störende Mieterin wurde vorliegend wegen nachhaltigen Störens des Hausfriedens fristlos gekündigt. Das Gericht sah eine Störung des Hausfriedens unproblematisch für gegeben an. Viel schwierig war dabei die Frage, wie „nachhaltig“ diese Störung sei. Entscheidend war dabei, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu ähnlichen Vorfällen gekommen sei. So habe die Mieterin früher bereits Knochen, Tonscherben und Grünabfälle auf den Terrassen ihrer Nachbarn „entsorgt“. Zwar sei jeder dieser Fälle für sich genommen noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Gesamtschau der Umstände ergebe jedoch, dass eine solche hier ausnahmsweise zum Schutz der anderen Mieter gerechtfertigt war.

Landgericht Köln, Urteil vom 15.04.2016 – 10 S 139/15

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