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Handy am Steuer

Handy am Steuer

  • 16. März 2015

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jüngst die ständige Rechtsprechung zum Thema: “Handy am Steuer“. Demnach sei es nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig, das Handy als Navigationshilfe zu nutzen, wenn man es dafür in der Hand hält.

Eine Verbotene Benutzung gem. § 23 Abs. 1a StVO liegt demnach nicht nur im Telefonieren, sondern in jeder bestimmungsgemäßen Benutzung des Telefons. Die streitige Norm solle gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände frei habe um die Fahraufgabe zu bewältigen.

Die Benutzung eines Mobiltelefons mittels dafür vorgesehener Vorrichtung stellt allerdings weiterhin kein Problem dar.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 – 1 RBs 232/14

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