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Fäkalien im Meer

Fäkalien im Meer

  • 21. Oktober 2015

Eine Familie verbrachte ihren Jahresurlaub an einem der türkischen Traumstrände. Auf Grund einer defekten Kläranlage gelangten allerdings Fäkalien ins Meer, weswegen die Familie an einem Magen-Darm-Infekt erkrankte. Sie machen nun Schadensersatzansprüche geltend.

Das Gericht gab ihnen Recht. So wurde der Familie Schmerzensgeld in Höhe von 341,75 € und Schadensersatz in Höhe von 3.949,07 € zugesprochen. Der Reiseveranstalter hätte sich genauer über die Gegebenheiten vor Ort informieren müssen, um Gäste gegebenenfalls warnen zu können. Da er dies nicht tat, muss er nun für den Schaden aufkommen, den die Familie durch die entgangenen Urlaubsfreuden erlitten hat.

Landgericht Köln, Urteil vom 24.08.2015 – 2 O 56/15

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