03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Erstzulassung und Baujahr

Erstzulassung und Baujahr

  • 8. Juli 2016

Kauft man einen Gebrauchtwagen, wird meist das Datum der Erstzulassung, nicht das Baujahr angegeben. Der Kläger kaufte einen Gebrauchtwagen, Erstzulassung 2010, Baujahr 2008, Kilometerstand 38.000 km. Seiner Meinung nach stellte die lange Lagerzeit von über 19 Monaten einen Sachmangel dar, welcher zum Rücktritt berechtige.

Der BGH gab dem Kläger in der Revision nicht recht. Demnach stelle die lange Lagerzeit nicht automatisch einen Sachmangel dar. So haben die Parteien weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Weiterhin hindere die lange Standzeit den Kläger nicht an der „gewöhnlichen Verwendung“ des Fahrzeugs. Zwar gelte dies nach einem anderen Urteil des Senats nicht für Neuwagen, hierbei sei das Alter des Fahrzeugs für den Wert jedoch auch von wesentlich höherer Bedeutung. Eine allgemeingültige Aussage könne aus diesem Urteil nicht gezogen werden. Dass der Wagen wegen der langen Lagerungszeit andere Mängel aufweise, habe der Kläger nicht geltend gemacht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15

Schlagwörter: , , ,