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Abgestiegen – Bayern-Fan Jahresfußball-Abo gekündigt

Abgestiegen – Bayern-Fan Jahresfußball-Abo gekündigt

  • 16. März 2015

Nach § 2 der Verkaufsbedingungen des Vereins für das Jahreskarten-Abo kann einem Fan sein Jahresfußball-Abo jederzeit ordentlich gekündigt werden. Gegen diese Regelung bestünden, laut dem Amtsgericht München, auch keine Bedenken.

Der Kläger ist seit vielen Jahren eingefleischter Fan eines Münchner Fußballvereins und aus diesem Grunde Besitzer einer Dauerkarte, die ihn zum Besuch nahezu jeden Heimspiels berechtigt. Da er in der Saison 2013/2014 ein Haus baute, konnte er zahlreiche Spiele nicht besuchen und verkaufte seine Dauerkarte in der Ticketbörse zum anteilig Jahreskartenpreis von 8,24 €. Der Verein kündigte ihm daraufhin seine Jahreskarte. Der Kläger sieht hierin eine ungerechtfertigte Maßregel dafür, dass er berechtigter Weise einige Spiele nicht besuchen konnte und klagt nun auf Neuerteilung einer Jahreskarte für die Saison 2014/2015.

Das Amtsgericht München gab dem Verein Recht. Nach § 2 der Verkaufsbedingungen des Vereins für das Jahreskarten-Abo kann der Verein das Abo jederzeit ordentlich kündigen. Dass diese Regelung gegen das Diskriminierungsverbot oder sonstige Regelungen verstoße, habe der Kläger nicht vorgetragen. Auch stelle dieses Vorgehen keine Schikane oder sonstige Maßregel des Vereins gegen das rechtmäßige Vorgehen des Klägers dar.

Amtsgericht München, Urteil vom 18.12.2014 – 122 C 16918/14

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