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Abgeschleppt – mobile Verkehrsschilder

Abgeschleppt – mobile Verkehrsschilder

  • 30. September 2016

Ein lang diskutiertes Thema: Was, wenn während des Urlaubs ein mobiles Verkehrsschild aufgestellt und infolgedessen das Auto abgeschleppt wird?

Eine Frau stellte ihren PKW ordnungsgemäß ab und flog am darauffolgenden Tag in den Urlaub. Am nächsten Tag wurde ein Halteverbotsschild aufgestellt und der PKW zwei Tage später abgeschleppt. Die Frau sollte nun für die Kosten aufkommen und zog hiergegen vor Gericht.

Das OVG entschied, dass die Kosten für das Abschleppen verhältnismäßig sein. Insoweit sei eine Frist von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des rechtmäßigen Abstellens des Fahrzeugs angemessen. Gerade angesichts der großstädtischen Anforderungen, welche an den Straßenbau gestellt werden, sei eine solche Frist im Hinblick auf die Gefahrenabwehr angemessen. Dem Betroffenen sei daher eine regelmäßige Kontrolle zuzumuten. Der Senat halte außerdem, entgegen anderer Obergerichte, welche mittlerweile eine Frist von 3 Tagen für angemessene erachten, fest.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.09.2016 – 14 K 8394/13

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