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Juristendeutsch zu schwierig

Juristendeutsch zu schwierig

  • 9. Mai 2016

Eine Studentin erhielt BAföG und wechselt nach dem 4. Semester Jura die Fachrichtung. Als Grund gab sie an, die juristische Fachsprache sei ihr zu schwierig. Womit sie jedoch nicht rechnete war, dass das BAföG-Amt diesen Grund nicht als ausreichend ansah und eine weitere Zahlung von Ausbildungsförderung verweigerte. Hiergegen klagte die Studentin.

Die Richter, obgleich sie den Fall wohl nicht ganz unbefangen beurteilen konnten, gaben dem BAföG-Amt Recht. Demnach bestehe bei einem Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters nur dann ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn es für diesen Wechsel einen  unabwendbaren Grund gibt. Vorliegend habe die Studentin allerdings lediglich einen Neigungsmangel angegeben. Die Tatsache, dass ihr die juristische Fachsprache nicht liege, könne keinen unabwendbaren Grund zum Fortsetzen des Studiums darstellen. Zudem habe sie diese Neigung erst nach 4 Semestern festgestellt.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.04.2016 – 3 K 221/15.KO

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