Keine privaten Taxis
- 21. April 2015
In Amerika sind Dienste wie UBER lange eine gängige Methode um von A nach B zu kommen. Dabei inserieren private Autofahrer ihre Fahrt, um entgeltlich Personen in Großstädten zu befördern. In Berlin ist dieser Dienst bislang nicht zulässig. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte diese Rechtsprechung nun erneut.
Nach aktueller Entscheidung darf das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vorgenannte Apps weiterhin verbieten. Eine private und entgeltliche Beförderung im Gelegenheitsverkehr ohne die erforderliche Genehmigung verstoße gegen zahlreiche Vorschriften des Personenbeförderungsrechts.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 – OVG 1 S 96.14