03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Zum Schmerzensgeld gemobbt

Zum Schmerzensgeld gemobbt

  • 11. Oktober 2012

Würdigt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in der Art herab, dass er ihn bspw. weit unter seiner Qualifikation beschäftig, kann dies eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen und den Arbeitgeber daher zum Schadensersatz verpflichten. Ein Industriekaufmann wurde nach der Umstrukturierung des Unternehmens an einer neuen Position beschäftigt. Dabei bestand seine Aufgabe nun in weit unter seiner Qualifikation liegenden Dokumentierungsarbeiten. Der Arbeitnehmer fühlte sich daraufhin unterfordert und beschwerte sich beim Arbeitgeber. Dieser wies die Beschwerde zurück und gab ihm auf, EDV-Schrott zu sortieren. Daraufhin erkrankte der Arbeitnehmer psychisch.

Als der Arbeitnehmer nach seiner Erkrankung zurück kehrte, war sein Arbeitsplatz mit einem Auszubildenden besetzt. Er musste an einem Tisch, der eigentlich für die Kaffeemaschine gedacht war mit dem Rücken zu seinen Kollegen sitzend arbeiten. Auch die Maus für seinen Computer, den er selbst installieren musste, wurde ihm zunächst verwehrt.

Das Arbeitsgericht Siegburg sah in diesem systematischen Vorgehen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers. Man habe den Arbeitgeber systematisch ausgegrenzt und ihm das Gefühl gegeben, minderwertig zu sein und ihn dadurch in seiner Würde verletzt.

Das Gericht sprach dem Mann 7.000,00 € Schmerzensgeld zu.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012 – 1 Ca 1310/12