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Zu warm im Knast

Zu warm im Knast

  • 14. Oktober 2015

Der Insasse einer Justizvollzugsanstalt fürchtete sich vor den drohenden hochsommerlichen Temperaturen und beantragte einen Ventilator. Die Justizvollzugsanstalt lehnte den Antrag ab und verwies darauf, dass ein solcher jedoch käuflich erworben werden könne. Hiergegen klagte er nun.

Das OLG entschied, dass eine Raumtemperatur von über 30 °C über mehrere Tage unzumutbar sei. Demnach müsse die Vollzugsanstalt alle ihr technisch und unter Beachtung der Sicherheit möglichen Mittel nutzen, um dies zu gewährleisten. Dabei sei es auch nicht möglich, bei den o.g. Voraussetzungen einen Ventilator nur gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der Insasse müsse allerdings vorher ebenfalls alles ihm mögliche nutzen, um die Raumtemperatur zu senken.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Voraussetzungen für einen kostenlosen Ventilator zumindest für gegeben an.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.07.2015 – 4 Ws 38/15 (V)

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