03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Zu Unrecht verurteilt

Zu Unrecht verurteilt

  • 4. Februar 2015

Ein 71-Jähriger Mann saß 683 Tage unschuldig hinter Gitter. Nun klagte er auf Schadensersatz vor dem LG Saarbrücken.

Der Kläger wurde wegen sexuellen Missbrauchs seiner Pflegetochter zu einer Haftstrafe verurteilt. Maßgeblicher Beweis war dabei ein psychologisches Gutachten, welches nicht die wissenschaftlichen Standards erfüllte. Nun wurde das Verfahren wieder aufgenommen und der Mann freigesprochen. Er klagt jetzt auf Schadensersatz gegen die Gutachterin des fehlerhaften Erstgutachtens.

Das Gericht gab der Klage statt. Der Mann hätte, so das Gericht, „nie verurteilt werden dürfen“. Die Gutachterin wurde zu Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € und zum Tragen aller Folgeschäden verurteilt.

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.01.2015, Az. 3 O 295/13