Zu klein für die Polizei
- 30. März 2015
Die Klägerin war Volljuristen, also im Besitz beider Staatsexamen. Daher bewarb sie sich bei der Polizei für den höheren Polizeivollzugsdienst, wo ihre Bewerbung jedoch nicht beachtet wurde, weil sie nicht die erforderliche Körpermindestgröße hatte. Sie fühlte sich daher diskriminiert und klagte.
Das Gericht entschied zu Gunsten der Frau und lies die Berufung zu. Die Richter konnten keine triftigen Gründe erkennen, weswegen eine Mindestkörpergröße erforderlich sei. Der Frau stehe daher eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 26.03.2015 – 12 A 120/14