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Zu hoher Stromverbrauch

Zu hoher Stromverbrauch

  • 11. November 2016

Der Energieversorger einer vierköpfigen Familie klagte auf Zahlung von 3000,- € Stromkosten für den Zeitraum Februar bis Dezember. Da die Familie bisher rund 135 kW/h im Monat verbraucht hatte, bestritt sie nun den bei knapp 1000kW/h liegenden Verbrauch.

Das Landgericht gab den Kunden weitestgehend Recht. Demnach müssen sie nur einen Betrag von 350,- € begleichen. Bei einem derart höheren Verbrauch, müsse der Stromanbieter beweisen, dass es sich tatsächlich um einen höheren Verbrauch und nicht bspw. um einen Fehler in seinem Bereich handele. Zur Begründung führte das Gericht aus, es bestehe in Anbetracht des eklatant hohen Verbrauchs im Vergleich zum Vorjahr die Befürchtung, dass es sich lediglich um einen internen Fehler des Energieversorgers handele. Weiterhin habe die Familie ihren Verbrauch glaubhaft offen gelegt und durch einen Elektriker sichergestellt, dass kein Fehler in der Elektroanlage des Hauses vorliege.

Einen etwaigen Gegenbeweis ist der Energieversorger dennoch schuldig geblieben.

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 28.10.2016 – 11 O 405/16

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