Wirksamkeit eines Testaments mit Ausschneidungen
- 14. August 2007
Die Formwirksamkeit eines errichteten Testaments und dessen Gültigkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass dieses Ausschneidungen enthält und sich nicht ermitteln lässt, wer diese vorgenommen hat. Allerdings leidet der Beweiswert der Testamentsurkunde unter dieser Manipulation. Es muss ermittelt werden, ob die Ausschneidungen von Erblasser stammen oder von diesem veranlasst wurden.
-OLG Hamm, Beschl. v. 14.08.2007 – 15 W 331/06-