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„Wie wär’s mit einer Kugel?“

„Wie wär’s mit einer Kugel?“

  • 4. Mai 2016

Ein Mann überquerte den Zebrastreifen, während ein Rentner mit seinem Pkw näher kam. Dieser versuchte noch zu stoppen, bremste jedoch zu spät, weswegen er den Mann leicht touchierte. Damit hätte die Geschichte eigentlich ihr Ende nehmen können, doch dem war nicht so: Der Rentner rastete völlig aus und sagte: „Hör auf, du spinnst wohl“ und „wenn du nicht aufhörst, dann passiert was. Wie wär´s mit einer Kugel?“. Der Mann hatte so große Angst, dass er die Hilfe anderer Autofahrer erbat.

Nach den Ermittlungen der Polizei stellte sich heraus, dass es sich hierbei keinesfalls um eine leere Drohung gehandelt hatte: Die Beamten fanden bei dem Rentner einen Revolver der Fa. Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale. Vor Gericht gab der Mann an, er leide an Multipler Sklerose. Daher entschied sich das Gericht für eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je 40,- € wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Eine Freiheitsstrafe sei wegen der Krankheit „zur Einwirkung auf den Täter“ nicht notwendig.

Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016

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