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Wie unterscheiden sich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ?

Wie unterscheiden sich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ?

  • 26. Februar 2018

Ja, da hier verschiedene Inhalte geregelt werden.

Patientenverfügung: 

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

 

Vorsorgevollmacht:

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Testament:

Mit einem Testament regeln Sie, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Vermögen passieren soll. Wenn Sie kein Testament errichten, so gilt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Erbe kann die Vollmacht widerrufen, da er mit Ihrem Tode in Ihre Rechtsposition eintritt.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/recht/detail/-/specific/Erbrecht-Wie-unterscheiden-sich-Patientenverfuegung-Vorsorgevollmacht-und-Test-654101964

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