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Widerruf muss nicht bestätigt werden

Widerruf muss nicht bestätigt werden

  • 20. März 2014

Bei Verträgen im Internet u.ä. (Fernabsatzvertrag), reicht es aus, den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist (von 2 Wochen) zu widerrufen. Eine erneute Bestätigung des Widerrufs durch einen Link in einer E-Mail ist nicht erforderlich.

Die Beklagte buchte bei einem Münchner Unternehmen einen Schwimmkurs, den sie noch am selben Tag mit dem auf der Website zur Verfügung gestellten Formular stornierte. Diese Stornierung ging dem Unternehmen auch zu. Jedoch befand sich in deren AGB ein extra Passus, wonach eine Stornierung zusätzlich durch Anklicken eines Links in einer E-Mail, die nach der Stornierung geschickt wird, bestätigt werden muss. Dies tat die Beklagte nicht. Das Unternehmen klagt nun auf den vollen Preis für den Schwimmkurs.

Das Gericht gab der Beklagten Recht. Für das Unternehmen sei es auch ohne diese „Bestätigung“ möglich gewesen sowohl die Kundin, als auch ihre Stornierung zuzuordnen. Einer erneuten Bestätigung bedarf es demnach nicht.

Amtsgericht München, Urteil vom 20.03.2014 – 261 C 3733/14