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VW Skandal

VW Skandal

  • 28. September 2015

Jeder wird mittlerweile vom VW Abgas-Skandal gehört haben. Doch was die Medien nicht berichten ist das, was die meisten Leser interessiert. Welche Ansprüche habe ich als VW-Besitzer? Welche Ansprüche habe ich als Aktionär?

Kunden von VW müssen zuerst in ihren Kaufvertrag schauen, um eventuelle Regressansprüche durchsetzen zu können, so Verbraucherschützer. Wenn die Umweltverträglichkeit direkt im Kaufvertrag geregelt ist, können sich Kunden auch hierauf beziehen und insofern Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wahlweise könnte auch ein Verkaufsprospekt vorgelegt werden, welches dem Kauf zu Grunde lag. Damit könne der Kunde bspw. den Kaufpreis mindern oder gar komplett vom Vertrag zurück treten. Ein Düsseldorfer Anwalt versucht gerade eine Sammelklage für Leasingkunden anzustreben, da auch hierbei der Wiederverkaufswert durch die manipulierten Abgaswerte enorm gemindert sei.

Für Aktionäre kommt es im Wesentlichen darauf an, wann sie die entsprechenden Aktien erworben haben. Ansprüche wegen Kursverlusts kommen hier für Aktionäre, die die Aktien vor 2009, also vor der Manipulation und für Aktionäre, die ab der Manipulation Aktien erworben haben, in Frage. Hierbei handelt es sich um Ansprüche aus einem Kursverlust der Aktien wegen der Manipulation. Für Aktionäre die nach Mai 2014, also nachdem die VW AG von der Manipulation Kenntnis erlangt hatte Aktien erworben haben, kommen zusätzlich noch Ansprüche aus der fehlenden Information der Aktionäre in frage. Ob diese Ansprüche tatsächlich durchsetzbar sind, wird wohl abzuwarten sein. Zur Zeit werden allerdings noch Teilnehmer für eine Sammelklage gesucht.

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