Vorläufiger Rechtsschutz durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei Zuweisung zu einem VCS Callcenter
- 13. Juni 2008
1. Die Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten an Beamte außerhalb des Geltungsbereichs des BRRG bei einer privaten GmbH (VCS-Callcenter) erfolgt im Wege der (vorübergehenden oder dauerhaften) Zuweisung (§ 123 a BRRG).
2. Diese Zuweisung ist ein Verwaltungsakt, so dass dagegen gerichtete Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung haben. 3. Der von einer Zuweisung zu einer privaten Einrichtung betroffene Beamte darf dort nur eine seinem (abstrakt-funktionellen) Amt entsprechende (konkret-funktionelle) Tätigkeit übertragen bekommen.
– VG Lüneburg, Beschl. v. 13.06.2008 – 1 B 28/08 –