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Vom Betrüger zum Autohändler

Vom Betrüger zum Autohändler

  • 5. Juni 2015

Ein wegen Internetbetrugs Vorbestrafter wollte eine Umschulung zum Autoverkäufer. Diese wurde allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass er auf Grund seiner Vorstrafe aller Wahrscheinlichkeit nach keine Anstellung finden werde.

Das Sozialgericht Dortmund musste dazu jüngst Stellung beziehen. Demnach setze die erforderliche Eignung des Rehabilitanden für eine Umschulung voraus, dass er durch sie auch beruflich eingegliedert werden kann. Dies sei im konkreten Fall zu verneinen. Da zwischen Beruf und Vorstrafe im konkreten Fall eine gewisse Verbindung gebe, müsse der Antragssteller diese auch angeben. Dies wiederum führe dazu, dass eine Einstellung höchst unwahrscheinlich sei und eine Umschulung demnach umsonst wäre.

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18.05.2015 – S 35 AL 256/15 ER

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