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Vollstreckung von Geldbußen aus dem EU-Ausland

Vollstreckung von Geldbußen aus dem EU-Ausland

  • 5. März 2010

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Geldbußen, die im EU-Ausland gegen deutsche Staatsangehörige verhängt worden sind, zukünftig auch in Deutschland vollstreckt werden dürfen, wenn sie einen Betrag von 70 € übersteigen.

Hierzu hat der Bundesrat am 05.03.2010 Stellung genommen. Dabei wurde nicht der Inhalt des Gesetzes, sondern die Verteilung der hierdurch gewonnen Finanzmittel kritisiert. Die Länder verlangen eine bessere Beteiligung. Insbesondere für die Autofahrer bedeutet das, dass in Zukunft der folgenlose „Knöllchen-Tourismus“ bald ein teurer Spaß werden könnte, wenn man sich die sehr hohen Bußgeldregelungen unserer europäischen Nachbarn vor Augen führt, die 70 € regelmäßig mit Leichtigkeit übersteigen.