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Voller Beitrag beim Kita-Streik

Voller Beitrag beim Kita-Streik

  • 12. August 2016

Die Eltern zweier Kinder, welche einen Kinderhort besuchten, waren nicht bereit den vollen Kitabeitrag zu zahlen, da diese wegen eines Streiks geschlossen war. Nach erfolglosem Widerspruch wandten sie sich nun an das Verwaltungsgericht. Zur Begründung führten sie an, dass eine Erstattung der Kosten von ihnen nicht verlangt werden könne, wenn die Beklagte keine Betreuungsleistung anbiete. Weiterhin greife die Kommune damit in die Parität der Tarifparteien ein, wenn sie auf der einen Seite die Personalkosten wegen des Streiks einspare, auf der anderen Seite aber den vollen Beitrag verlange.

Das Gericht folgte dem nicht. Zum einen konnte es keine „Schließung“ der Kita feststellen, da eine Notunterbringung für Kinder zur Verfügung gestanden habe. Auch sei die Beklagte nicht dadurch gebunden, dass sich andere Kommunen für einen teilweisen Verzicht auf die Beiträge entscheiden habe. Schlussendlich decke man mit den Beiträgen der Eltern nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten, sodass eine Fortzahlung dieser für die Bereitstellung des Kita-Platzes auch bei einem Streik gerechtfertigt sei.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.07.2016 – 4 K 123/16.NW

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