Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen
- 19. März 2009
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. Dem Arbeitnehmer war mitgeteilt worden, dass die Übernahme nur erfolgen werde, wenn die Mitarbeiter auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichten, andernfalls die Insolvenz des Unternehmens und damit der Verlust des Arbeitsplatzes drohe. Daraufhin verzichtete dieser schriftlich mit einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber auf rückständiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
-BAG, Urt. v. 19.03.2009 – 8 AZR 722/07 –