Verwendung auf unterwertigem Posten ist rechtswidrig
- 18. März 2008
Das Verwaltungsgericht Weimar hat einer kreisfreien Stadt aufgegeben, dass deren Leitender Branddirektor wieder auf seinem alten Dienstposten zu verwenden ist, die weitere Verwendung auf einem unterwertigen Dienstposten im Bauverwaltungsamt nicht zugemutet werden könne. Für die Tätigkeit im Bauamt fehlten dem Antragsteller nicht nur die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, so das Gericht, es werde ihm dort auch die Möglichkeit verwehrt, eine seinem Amt als leitender Branddirektor entsprechenden Leistung zu erbringen.
-VG Weimar, Beschluss vom 18. März 2008 – 4E 1487/07 We –