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Vermieter diskriminiert türkischstämmige Mieter

Vermieter diskriminiert türkischstämmige Mieter

  • 21. Januar 2015

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach zwei Mietern türkischer Herkunft eine Entschädigung in Höhe von je 15.000 € wegen Verstößen der Vermieterin gegen das Diskriminierungsverbot zu.

Die Beklagte ist Vermieterin mehrerer Mietwohnungen. Nach zahlreichen Mieterhöhungen für alle Mieter, entschieden sich einige dazu, den Mietvertrag zu kündigen. Nicht so jedoch die zwei türkischstämmigen Kläger. Im Laufe dessen erfolgten weitere Mieterhöhungen, jedoch ausschließlich an Mieter türkischer oder arabischer Herkunft. Als die Kläger schließlich kündigten, versagte die Beklagte ihnen eine Räumungsfrist, obwohl sie eine solche allen europäischstämmigen Mietern stets zugesagt hatte.

Anhand all dieser Umstände kam das Gericht zu der Entscheidung, dass die Beklagte gegen § 19 Abs. 2 AGG verstieß. Eine Entschädigung in Höhe von je 15.000 € sei allein deswegen angemessen, weil die Kläger sich auf Grund dieses Verhaltens gezwungen sahen, das Mietverhältnis zu beenden. Außerdem habe die Beklagte trotz eines schriftlichen Hinweises auf ihr diskriminierendes Verhalten dieses nicht unterlassen.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2014 – 25 C 357/14