Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- 24. März 2009
Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG kann daher nicht so ausgelegt werden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden kann.
-BAG, Urt. v. 24.03.2009 – 9 AZR 983/07 –