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Übergeben!

Übergeben!

  • 21. April 2015

Wer sich in einem Taxi übergibt, hat die Reinigungskosten zu tragen. So entschied zumindest das AG München.

Im konkreten Fall war der Gast stark alkoholisiert, weswegen ihm während der Fahrt schlecht wurde. Der Taxifahrer musste allerdings 50 % der Kosten mit tragen, da er trotz mehrmaligem Bitten des Gastes nicht anhielt.

Amtsgericht München, Urteil vom 02.09.2010 – 271 C 11329/10

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