Trunkenheitsfahrt eines Polizeianwärters
- 6. Dezember 2012
Fährt ein Polizeianwärter betrunken Auto, kann dies seine Entlassung zur Folge haben. Ein Polizeibeamter auf Widerruf, der sich noch in Ausbildung befand, wurde mit 1,2 Promille angehalten. Der Dienstherr untersagte ihm daraufhin die Führung seiner Dienstgeschäfte. Dies bestätigte nun das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Polizist sei regelmäßig zur Bekämpfung von Trunkenheit im Verkehr eingesetzt. Verletze er schon während seiner Ausbildung ohne Not selbst die Vorschriften des Straßenverkehrs in strafbarer Weise, sei dies ein gewichtiges Indiz für seine Ungeeignetheit als Lebenszeitbeamter. Dies gelte umso mehr, als Polizisten Berufswaffenträger seien.
VG Koblenz, Beschl. v. 06.12.2012 – 6 L 1071/12.KO