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Trennungsunterhalt und der neue Freund

Trennungsunterhalt und der neue Freund

  • 15. Dezember 2016

Seine Ex-Frau zog im Haushalt ihres neuen Partners ein, verbrachte Urlaube mit ihm und nahm sogar mit ihm gemeinsam an Familienfeiern teil. Der Mann war daher nicht weiter bereit, Trennungsunterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen.

Gem. § 1579 Nr.  2 BGB entfällt der Anspruch auf Unterhalt, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Partnerschaft lebt. Nach der bisherigen Rechtsprechung sei dies grundsätzlich bei einer Beziehung von zwei Jahren Dauer anzunehmen, könne im Einzelfall jedoch auch eher der Fall sein.

Das OLG nahm hier einen solchen Einzelfall an, da die Beziehung bereits nach einem Jahr als verfestigt anzusehen sei. Die Frau habe sich endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst und damit zu erkennen gegeben, dass sie keinen Bedarf am Unterhalt mehr habe. Dem Mann sei eine weitere Zahlung daher nicht zuzumuten.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 16.11.2016 – 4 UF 78/16

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