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Toilettenunfall auf Dienstreise

Toilettenunfall auf Dienstreise

  • 1. April 2016

Der Kläger befand sich auf einer Dienstreise, als ihn nachts ein dringendes Bedürfnis weckte. Beim Versuch aufzustehen verhakte er sich im Bettüberwurf, stürzte und brach sich einen Wirbel. Der Kläger war der Meinung, es handele sich um einen Arbeitsunfall.

Das Gericht wies seine Klage ab. Der Unfall habe in keinerlei innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden. Die nächtlichen Bedürfnisse des Klägers seien demnach nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Etwas anderes könne nur gelten, wenn der Unfall durch eine gefährliche Einrichtung bedingt worden sei. Weder der Bettüberwurf, noch andere Gegebenheiten im Zimmer seinen jedoch derart gefährlich gewesen, dass eine solche Ausnahme anzunehmen sei. Der Unfall sei daher nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015 – S 31 U 427/14

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