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Teilzeitanspruch und tarifliche Härtefallregelung

Teilzeitanspruch und tarifliche Härtefallregelung

  • 13. November 2007

Der Anspruch des Arbeitnehmers gem. § 8 TzBfG auf Verringerung der Arbeitszeit kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Dies ist u. a. der Fall, wenn es durch die Verringerung zu einer erheblichen Störung tariflicher Arbeitszeitmodelle kommen würde. Eine solche Störung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Die Störung ist deshalb schon erheblich, weil Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann.

– BAG, Urt. v. 13.11.2007 – 9 AZR 36/07