Entschädigung wegen Windrädern
- 6. März 2018
Als Grundstückseigentümer des Nachbargrundstückes haben Sie generell einen Entschädigungsanspruch gem. § 906 Abs. 2 BGB gegen den Nachbarn, wenn von dessen Grundstück Einwirkungen auf Ihr Grundstück ausgehen, die Sie wesentlich beeinträchtigen; Sie diese Beeinträchtigungen aber zu dulden haben, da sie…