03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Artikel mit Schadenersatzansprüche

Beischlaf auch in einem Bett

  • 13. April 2015

Ein Paar verklagte sein Reiseunternehmen, da sich in dem gebuchten Doppelzimmer nur zwei Einzelbetten befanden. Diese Tatsache beeinträchtige die Reisenden in ihren Schlaf- und vor allem Beischlafgewohnheiten. Das Gericht sagte dazu folgendes: „[…]Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche…