Zu dick für den Job?
- 1. August 2016
Ob eine Kündigung wegen Adipositas (Fettleibigkeit) rechtmäßig war, bleibt vorerst ohne gerichtliche Klärung. Der zeitweise 200 Kilo schwere Kläger und sein Arbeitgeber einigten sich auf einen Vergleich. Der Mann darf im Betrieb weiterarbeiten. Ein vor kurzem noch 200 Kilogramm schwerer…