03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Artikel mit Entscheidung

Keine Salafisten bei der Bundeswehr

  • 20. Mai 2015

Die Entlassung eines ehemaligen Zeitsoldaten aus der Bundeswehr ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zulässig, wenn dieser der salafistischen Szene zuzuordnen sei. Damit bestätigte das OVG die Entscheidung der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Aachen. Nach Ansicht des OVG komme dem Gericht nur eine eingeschränkte…