Stundenlohn von € 5,00 ist bei 1/3 höherem Tariflohn sittenwidrig niedrig
- 29. August 2008
Ein Stundenlohn von € 5,00 für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen in Supermärkten tätig sind, ist sittenwidrig niedrig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der klagenden Arbeitnehmerin den – um mehr als ein Drittel höheren – Tariflohn zu zahlen.
– LAG Bremen, Urt. 1 Sa 29/08 –