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Stummes Sorgerecht

Stummes Sorgerecht

  • 1. Februar 2017

Dass getrennte/ geschiedene Paare in der Regel wenig miteinander kommunizieren wollen, ist wohl normal. Verweigern beide Elternteile jedoch jegliche Form der Kommunikation, ist ein gemeinsames Sorgerecht nur schwer vorstellbar und auch kaum zu realisieren.

Die Frage, die das Gericht nun zu entscheiden hatte, war, wem der beiden Elternteile es das alleinige Sorgerecht zuspricht. Gegen die Mutter sprach, dass sie wohl einen enormen Einfluss auf die Kinder nehme. Insofern seien insbesondere Aussagen der Kinder über den Vater wenig glaubhaft. Sie würden auswendig gelernt klingen und widersprächen früheren Aussagen. Dennoch entschied sich das Gericht, der Mutter das Sorgerecht zuzusprechen. Grund hierfür sei insbesondere die enge Bindung der Kinder zur Mutter und die Tatsache, dass sie bereits bei ihr leben. Das Gericht gab der Mutter jedoch auf, einen Kurs über den Umgang mit Kindern in Trennungssituationen zu besuchen.

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2016 – 10 UF 216/14

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