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Streit um das Sorgerecht für die Hunde

Streit um das Sorgerecht für die Hunde

  • 27. Januar 2017

Ein Ehepaar konnte sich während ihrer Scheidung über so ziemlich alles einigen, außer darüber, wer die gemeinsamen Hunde behalten dürfe. Da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, landete der Fall nun vor Gericht.

Das Oberlandesgericht entschied schlussendlich, dass auch Haustiere im Rahmen der Hausratsverteilung einem Ehegatten zugewiesen werden müssen, wobei hierbei zu beachten sei, dass Tiere nach § 90a BGB keine Sachen sind. Das Gericht wies die Beschwerde des Ehemannes zurück. Zum einen sei das Interesse an den Hunden bei beiden Eheleuten gleichermaßen hoch, sodass hiernach keine Entscheidung getroffen werden könne. So musste das Gericht auf Tierschutzgesichtspunkte zurückgreifen. Da die Hunden nun bereits eine Weile bei der Frau lebten und sich an zahlreiche neue Gesichtspunkte gewöhnen mussten (wie den neuen Lebensgefährten der Frau, den Tod eines der Tiere und den Umzug in ein neues Anwesen), sei den Tieren eine neue Veränderung ihrer Umgebung nicht zuzumuten.

Demnach bleibt das „Sorgerecht“ für die Hunde bei der Ehefrau.

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2016 – 10 UF 1429/16

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