Steuerrückzahlung von 140.000,- €
- 31. Juli 2015
Eine Rentnerin geriet auf Grund eines Umzugs in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Finanzamtes. Dieses stellte nach einer ausführlichen Überprüfung fest, dass ihre Rente all die Jahre hätte voll besteuert werden müssen. Die Rentnerin wurde somit zu einer Steuerrückzahlung von 140.000,- € aufgefordert. Dagegen klagte die Rentnerin.
Die Klage hatte Erfolg. Demnach könne das Finanzamt bereits bestandskräftig gewordene Steuerbescheide in diesem Fall nicht nachträglich versteuern.
Der Fall hat insoweit Bedeutung für alle Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Arbeitslohn, Vermietungseinkünfte und ähnliches.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2015 – 5 K 1154/13