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Speed zum Abnehmen?

Speed zum Abnehmen?

  • 2. Dezember 2015

Wegen Amphetamin (Speed) im Urin des Klägers wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dieser berief sich darauf, die positiven Werten könnten auf Erkältungsmittel oder Appetitzügler zurückzuführen sein.

Das Gericht gab der Fahrerlaubnisbehörde Recht. Bereits die Tatsache, dass der Kläger solche Drogen konsumiere, genüge für den Entzug der Fahrerlaubnis. Die gelte auch, wenn er nicht „unter Drogen“ gefahren sei. Dem Vortrag des Klägers, die Werte seien auf verschiedene Medikamente zurückzuführen, schenkte das Gericht keinen Glauben. So unternahm der Kläger im Prozess verschiedene, widersprüchliche Erklärungsversuche. Zwar sei bei bestimmten Erkältungsmitteln unter bestimmten Laborbedingungen eine positive Testung auf bestimmte Drogen möglich. Amphetamine zählen allerdings nicht dazu. Weiter sei der vom Kläger genannte Appetitzügler nicht frei verkäuflich und werde in bestimmten Kreisen seit Längerem als Partydroge gehandelt. Die Tatsache, dass der Kläger dieses Mittel zum Abnehmen benutze, spreche ebenfalls gegen seine Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.11.2015 – 1 K 338/15.NW

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