Sozialrecht – MPU
- 9. Oktober 2014
Ein Hartz 4 Empfänger machte geltend, auf Grund eines Fehlurteils einer „jungen Amtsrichterin“ zu einer MPU verurteilt worden zu sein. Die Kosten für diese MPU wollte er nun vom Jobcenter gezahlt haben. Da das Jobcenter sich weigerte, beantragte er einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht Heilbronn.
Dieses lehnte den Antrag ab. Die Kosten für eine MPU und der Entzug der Fahrerlaubnis seien nicht vom Hartz 4 Regelbedarf erfasst, sondern vielmehr Folge eines strafbaren Verhaltens. Zwar solle die Regelleistung ein Existenzminimum gewährleisten, jedoch sei der Ausgleich von Strafen für sozialschädliches Verhalten, wie z.B. Geldstrafen, nicht davon erfasst. Auch habe der Antragssteller keine besonderen Umstände geltend machen können, weswegen er den Führerschein unbedingt benötige.
Seine MPU wird der Antragssteller daher selber bezahlen müssen.
Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 25.09.2014 – S 10 AS 2226/14 ER