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Sonnenbrand als Berufskrankheit

Sonnenbrand als Berufskrankheit

  • 16. März 2015

Ein Maurer arbeitet bekanntlich viel unter freiem Himmel. Dabei ist er oft der prallen Sonne ausgesetzt. Leidet er deshalb an einer Hautkrebserkrankung, die auf die UV-Strahlung zurückzuführen ist, so muss die gesetzliche Unfallversicherung dies wie eine Berufskrankheit behandeln.

Das Sozialgericht Dresden entschied, dass solche „Outdoor-Worker“ zu einer besonders gefährdeten Berufsgruppe gehören. Dabei bestätigen auch Studien die Auswirkungen von UV-Strahlung auf die Gesundheit. Solange diese Studien allerdings nicht dazu führen, dass besagte Erkrankungen nicht als Berufskrankheit anerkannt werden, seien die Unfallversicherungen verpflichtet, sie wie solche zu behandeln, sofern sie auf den Job zurückzuführen sind.

Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 30.12.2014 – S 5 U 303/12

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