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Sonderzahlungen und Mindestlohn

Sonderzahlungen und Mindestlohn

  • 3. Februar 2016

Eine Arbeitnehmerin erhält einen Lohn, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € liegt. Allerdings erhält sie Sonderzahlungen, sodass sie bei Anrechnung dieser auf 12 Monate auf einen Lohn von über 8,50 € kommt. Diese Sonderzahlungen sind so ausgestaltet, dass sie monatlich zusätzlich zum Lohn und in Abhängigkeit von diesem gezahlt werden. Die Klägerin ist nun der Ansicht, ihr stünden die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn von 8,50 € zu.

Das Gericht sah das anders. Die Sonderzahlungen seien als Arbeitsentgelt zu betrachten. Dies gelte auch und vor allem, weil die Sonderzahlungen monatlich mit dem Lohn zusammen gezahlt werden. Weiterhin werden sie in Abhängigkeit vom üblichen Lohn gezahlt. Die Anrechnung auf den Lohn, um die Schwelle von 8,50 € zu überwinden, sei damit zulässig.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.1.2016 – 19 Sa 1851/15

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