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Senioren am Steuer

Senioren am Steuer

  • 10. Juni 2015

Ein 95jähriger beschädigte beim Ausparken an einem Friedhof ein anderes Fahrzeug. Die Führerscheinbehörde ordnete daraufhin eine praktische Fahrprobe an. Dabei stellte der Gutachter zahlreiche Verkehrsverstöße fest: so wurde die „rechts vor links“ – Regel an einigen Stellen nicht beachtet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde überschritten und der Mann fuhr zögerlich und unsicher auf die Autobahn auf. Er musste daraufhin seinen Führerschein abgeben.

Das Gericht entschied, dass hohes Alter zwar grundsätzlich kein Grund sei, den Führerschein zu entziehen. Wird allerdings ein Befähigungsmangel im Sinne des § 46 Abs. 4 FeV bei einer praktischen Fahrprobe festgestellt, so führt dieser, unabhängig vom Alter, zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei überwiegen die Interessen der Öffentlichkeit an einem sicheren Straßenverkehr denen des Einzelnen, am Erhalt seiner Fahrerlaubnis.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2015 – 4 L 484/15

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